Wie kommuniziert man nach dem Vandalismus und der Schändung von Kolumbarien?

Wie kann man das Unerträgliche akzeptieren? Angesichts von Vandalismus und der Schändung von Kolumbarien sind der Schmerz und das Unverständnis so groß, dass sie einer schrecklichen Empörung Platz machen. Die Familien kommen nacheinander, um das Ausmaß der Schäden zu begutachten, und eine ganze Gemeinde ist in Trauer. Wie kann man diese bestürzten Opfer beruhigen und mit ihnen kommunizieren?

Familien informieren und beruhigen: eine absolute Priorität

Trotz des Schocks und der Aufregung obliegt dem Bürgermeister, der zentralen Autorität der Gemeinde, eine schwere und schwierige Aufgabe: Er muss die Familien darüber informieren, dass das Kolumbarium des Friedhofs verwüstet, schlimmer noch, geschändet wurde. Als Friedhofspolizei sorgt er jedoch für die Überwachung und Ruhe auf dem Friedhof, doch trotz allen guten Willens sind Vandalen mit der Absicht, die Unversehrtheit der Verstorbenen und ihrer Angehörigen zu beeinträchtigen, in den Grabbereich eingedrungen.

Diese erschütternde, grundlose und abscheuliche Tat stürzt die Einwohner und Opfer in tiefe Verwirrung. Der Bürgermeister muss seine Bürger beruhigen und ihnen konkrete Antworten geben. Neben ihrer tiefen Verzweiflung sollten sie hören, dass die Gemeinde alle Kosten für die Beschädigung des Kolumbariums übernehmen wird und dass in Zusammenarbeit mit den Behörden der Schleier gelüftet wird, damit der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Sie müssen wissen, dass diese inakzeptablen Handlungen eine entschlossene strafrechtliche Reaktion erfordern und dass ihr Bürgermeister mit Unterstützung der Regierung persönlich dafür sorgen wird. Er soll seine volle Verantwortung dafür übernehmen, dass diese unzulässige Form der Meinungsäußerung, nämlich Vandalismus und Schändung, mit größter Entschlossenheit bekämpft wird.

Nachlässige Einrichtung eines Kolumbariums kann den Bürgermeister zur Verantwortung ziehen

Der Status der Asche von Verstorbenen, deren Körper eingeäschert wurde, ist derselbe wie der des Verstorbenen, dessen Körper beigesetzt wurde. Dieser rechtliche Status der Totenasche wurde durch das Gesetz vom 19. Dezember 2008 eingeführt, um bestimmte Auswüchse zu verhindern. Die Bestattungsurne ist zwar ein Gegenstand, die darin enthaltene Asche muss jedoch mit Respekt, Anstand und Würde behandelt werden.

Seit der Verkündung dieses Gesetzes ist es Aufgabe des Bürgermeisters jeder Gemeinde mit 2000 oder mehr Einwohnern, mindestens einen angemessenen Bestattungsplatz einzurichten und für dessen Instandhaltung zu sorgen. Die Verletzung von Urnengräbern kann zur Verurteilung eines Bürgermeisters führen, der bewusst gegen den gesetzlichen und ordnungspolitischen Rahmen dieser Einrichtung verstoßen hat. Gemäß Art.Artikel 225-17 des Strafgesetzbucheswird "jede Verletzung der Unversehrtheit der Leiche, mit welchen Mitteln auch immer, mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 15 000 Euro bestraft". Seit dem Gesetz vom 19. Dezember 2008 gilt dieser Artikel auch für alle Leichen, die eingeäschert wurden, unabhängig davon, ob es sich um Vandalismus oder Schändung handelt.

Vernachlässigen Sie die Einrichtung eines Grabmals.die Einrichtung eines Kolumbariums kann daher schwerwiegende Folgen haben. Abgesehen davon, dass der Grabbereich ein Ort der Besinnung und Beruhigung für die Familien sein sollte, ist es für die Stadtverwaltungen wichtig, ihren Bürgern qualitativ hochwertige Kolumbarien zur Verfügung zu stellen, die optimale Sicherheit bieten. Aus diesem Grund bietet Granimond seit 35 Jahren allen Gemeinden zuverlässige Gebäude an, in denen alle Modelle über gesicherte Öffnungen mit Deckeln verfügen, die mit einem System von manipulationssicheren Sechskantschrauben und einem Messingkabochon an den Trennwänden befestigt sind.

Das Granimond-Team

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