Garten der Erinnerung

Streuräume

Verpflichtung zur Einrichtung eines Gartens der Erinnerung

 Gemäß dem Gesetz vom 19. Dezember 2008 sind Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern verpflichtet, auf ihren Friedhöfen einen Garten der Erinnerung (Jardin du Souvenir) einzurichten. Dieser Bereich soll einen angemessenen und würdigen Ort für die Verstreuung der Asche von Verstorbenen bieten.

Eine strukturierte und reglementierte Planung

Ein Garten der Erinnerung sollte Folgendes umfassen:

  • Ein Bereich zum Verstreuen der Asche, der so gestaltet ist, dass er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und einen ruhigen Rahmen bietet.
  • Eine Identifikationsvorrichtung, wie eine Säule oder ein Gedenkbuch, mit der das Andenken der Verstorbenen dauerhaft gewürdigt werden kann.

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