Granimond begleitet Kommunalverwaltungen angesichts sinkender staatlicher Zuweisungen

In Frankreich sind die Gemeinden für die Verwaltung der Friedhöfe zuständig. Gemäß Artikel L.2213-9 des Code général des collectivités territoriales haben die Stadtverwaltungen die Pflicht, sich um die Räumung der Zugangswege, die Pflege der Grünflächen und ganz allgemein um den ordnungsgemäßen Betrieb des Friedhofs zu kümmern. Das bedeutet, dass die Kommunalverwaltungen neben der Instandhaltung auch dafür verantwortlich sind, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um den Bedürfnissen ihrer Bürger gerecht zu werden. Diese Erwartungen haben sich in den letzten 15 Jahren stark verändert.

Denn während 1989 noch 2% der Franzosen eine Einäscherung beantragten, waren es 2016 bereits 34%. Ein Anstieg, der die Behörden dazu gezwungen hat, die geltenden Bestattungsgesetze anzupassen. Seit dem 19. Dezember 2008 müssen Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern über mindestens einen Bestattungsplatz verfügen, d. h. über ein Kolumbarium, einem Erinnerungsgarten und einem Raum für Cavurnen (beigesetzte Urnen).

Knappe Budgets in den Kommunalverwaltungen

Angesichts dieser neuen Investitionen stehen die Gemeinden manchmal hilflos da. Während die staatlichen Zuweisungen in nur drei Jahren um 24 % gesunken sind, werden die Gemeinden bei zahlreichen Gesetzesvorhaben der Regierung zur Kasse gebeten: Reform des Schulrhythmus, nationale technische Normen, Neubewertung des Einkommens aus aktiver Solidarität usw. Zwischen sinkenden Budgets und steigenden Ausgaben gefangen, haben die Gemeinden Schwierigkeiten, die Finanzierung zu finden, die für die Schaffung neuer Bestattungsplätze erforderlich ist. Eine Situation, die sich in diesem Jahr nicht verbessern dürfte, da sich der Rückgang der öffentlichen Zuwendungen 2017 auf 1 Milliarde Euro belaufen wird. Als direkte Folge dieser Situation planen 40 % der Gebietskörperschaften, Personal abzubauen, und 36 % wollen ihre Zuschüsse für Vereine kürzen.

Granimonds Finanzlösungen zur Unterstützung von Kommunalverwaltungen bei der Ausstattung mit Bestattungsplätzen

Um die Gemeinden bei der Bewältigung dieser neuen Herausforderungen zu unterstützen, bietet Granimond verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung von Bestattungsplätzen. Auf der Grundlage eines Vertrags mit einer Laufzeit von zwei bis maximal drei Jahren werden die Investitionen, die die Einrichtung eines neuen Kolumbariums und/oder eines Gedenkgartens erfordert, von Granimond vorfinanziert, ohne zusätzliche Finanzierungskosten.

Zunächst der freihändige Vertrag: Die Gebietskörperschaften verpflichten sich, Granimond vierteljährlich die Anzahl der Kolumbariumskonzessionen zu melden, die den Familien gewährt wurden. Sie zahlen somit an Granimond den Betrag, der der Anzahl der belegten Felder entspricht. Eine Lösung, die es ermöglicht, die Zahlungen zu staffeln und die Haushaltsführung der Gemeinden zu entlasten. Eine Lösung zur "Selbstfinanzierung", die sich den Gemeinden anbietet.

Zusätzlich zu dieser Lösung bietet Granimond eine Multi-Budget-Regelung an, die Kommunalverwaltungen die Möglichkeit gibt, einen Vertrag über zwei oder sogar drei Haushalte abzuschließen, ohne dass zusätzliche Finanzierungskosten anfallen.

So können diese Kommunalverwaltungen ihre Friedhöfe entsprechend den Erwartungen ihrer Bürger weiterentwickeln, ohne sich um ihre finanziellen Zwänge kümmern zu müssen. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, stehen Ihnen unsere Verkaufsberater gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.

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