Während die Zahl der Menschen, die sich für eine Einäscherung entscheiden, stetig steigt, sind die Normen und Pflichten rund um den Status und den Verbleib der Asche noch immer wenig bekannt. Hier finden Sie alle Informationen darüber, wo die Asche verstreut oder aufbewahrt werden kann.
Die Asche von Verstorbenen hat denselben Status wie ein Körper
Das Gesetz vom 19. Dezember 2008 über die Bestattungsgesetzgebung besagt, dass " die Überreste von Verstorbenen, einschließlich der Asche von Personen, deren Körper Anlass zur Einäscherung gegeben hat, mit Respekt, Würde und Anstand behandelt werden müssen ".
Die öffentlichen Körperschaften haben daher die Pflicht, den Bürgern alle Dienstleistungen und Grabdenkmäler zur Verfügung zu stellen, um die Wünsche der Verstorbenen zu erfüllen. Sie sollten auch wissen, dass seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 2013 die Asche nicht mehr am Wohnsitz der Angehörigen aufbewahrt werden kann. Den Familien können von der Stadtverwaltung zwei Lösungen angeboten werden:
- Aufbewahrung in einer Aschenurne, die ihrerseits in einem Grab (oder auf einem Grab versiegelt) oder in einem Kolumbarium auf dem Friedhof beigesetzt wird.
- Verstreuen in dem dafür vorgesehenenGrabbereich, dem sogenannten " Garten der Erinnerung ".
Die Zeremonie rund um die Einäscherung muss von den Angehörigen an einem angemessenen Ort und unter angemessenen Bedingungen durchgeführt werden können, wobei das Andenken an den Verstorbenen gewahrt werden muss. Außerdem wird ein Ort der Besinnung und des Gedenkens von allen, die sich in Frieden verabschieden möchten, sehr geschätzt.
Kolumbarien, Aschenstätten zur Aufbewahrung der Asche von Verstorbenen
Das Gesetz vom 19. Dezember 2008 legt außerdem Folgendes fest : " (...) Gemeinden mit 2 000 und mehr Einwohnern oder öffentliche Einrichtungen für interkommunale Zusammenarbeit mit 2 000 und mehr Einwohnern, die für Friedhöfe zuständig sind, verfügen über mindestens eine Grabstätte für die Aufnahme der Asche von Verstorbenen, deren Körper Anlass zur Einäscherung gegeben hat. ".
Das Kolumbarium ist das Gedenkmonument, das die Aufnahme von Aschenurnen ermöglicht: " Nach der Einäscherung wird die Asche pulverisiert und in einer Aschenurne gesammelt, die außen mit einer Platte versehen ist, die die Identität des Verstorbenen und den Namen des Krematoriums trägt.". Bestehend aus versiegelten Nischen und ergänzt durch eine Identifikationsplatte, die an die Identität der Verstorbenen erinnert, ist dies ein wichtiger symbolischer Ort auf dem Friedhof.
Granimond stellt den Gemeinden eine sehr vielfältige Palette an Kolumbarien aus massivem Granit zur Verfügung, damit Sie Ihre Wahl entsprechend Ihren Einschränkungen in Bezug auf Platz, Einwohnerzahl, technische und personelle Mittel treffen können. Als Spezialisten für Aschenstätten beraten und begleiten wir Sie bei Ihrem Projekt.
Um die Asche von Verstorbenen zu verstreuen: die Gedenkgärten
Eine weitere unverzichtbare Begräbnisstätte auf einem Friedhof ist der Garten der Erinnerung. Dieser Ort ermöglicht es den Familien, nach der Einäscherung die Zeremonie des Verstreuens der Asche durchzuführen.
Das Gesetz vom 19. Dezember 2008 legt außerdem fest: " Die für die Aufnahme der Asche von Verstorbenen, deren Körper Anlass zur Einäscherung gegeben hat, bestimmte Grabstätte umfasst einen Bereich, der für ihre Verstreuung eingerichtet und mit einer Ausstattung versehen ist, die die Identität der Verstorbenen erwähnt, sowie ein Kolumbarium oder konzessionierte Flächen für die Beisetzung von Urnen. ".
Gedenkgärten bestehen aus einem Landschaftsraum, Elementen, die das Gedenken symbolisieren (Stele, Buch oder Säule mit den Namen der Verstorbenen ) und Monumenten, die das Verstreuen der Asche ermöglichen: z. B. durch Vergraben in einer Schale oder durch Verstreuen in einer Senkgrube.
Auch hier steht Ihnen das gesamte Team von Granimond mit seiner Erfahrung im Bereich der Bestattung zur Verfügung, um Sie bei Ihren Entscheidungen zu unterstützen und Sie über alle gesetzlichen Entwicklungen zu informieren. In unserem Katalog der Gedenkgärten finden Sie alle Lösungen, die den Besonderheiten Ihrer Gemeinde entsprechen.
Für Kommunalverwaltungen ist es von entscheidender Bedeutung, die Gesetze und Pflichten bezüglich der Bestimmung der Asche aus einer Einäscherung genau zu kennen.
Das Granimond-Team




